allgemeine Geschäftsbedingungen
für Privatkunden
elektro-SEIDINGER-AGBs-Privatkunden.pdf
§1 GELTUNGSBEREICH
1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen unserem Unternehmen und Privatkunden (Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB).
2. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.
3. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§2 VERTRAGSGRUNDLAGEN
1. Grundlage unserer Leistungen sind:
• das Angebot
• die Auftragsbestätigung
• diese AGB
• die jeweils gültige Preisliste für Arbeitszeit, Fahrzeugeinsatz, Zuschläge und Pauschalen.
2. Technische Unterlagen, Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
§3 VERTRAGSSCHLUSS
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Änderungen von Materialien bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
3. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
§4 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise für Arbeitszeit, Fahrzeugeinsatz, Zuschläge und Pauschalen gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste. Diese wird dem Auftraggeber vor Vertragsschluss oder auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil des Vertrages.
2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Betriebssitz und ohne bauseitige Nebenleistungen.
3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen sowie weitere Arbeiten einzustellen.
§5 MATERIALPREISÄNDERUNGEN
Erhöhen sich die Materialeinkaufspreise nach Vertragsschluss und vor Leistungserbringung um mehr als 10 %, sind wir berechtigt, eine Anpassung entsprechend der nachgewiesenen Kostensteigerung zu verlangen.
§6 AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN
1. Die Arbeiten erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden DIN-Vorschriften und VDE-Bestimmungen.
2. Der Kunde stellt sicher, dass:
• die Baustelle frei zugänglich ist
• notwendige Vorleistungen anderer Gewerke erbracht sind
• ausreichende Stromversorgung vorhanden ist
• erforderliche Genehmigungen vorliegen
3. Verzögerungen oder Mehraufwendungen aufgrund fehlender Vorleistungen gehen zu Lasten des Kunden.
§7 REGIEARBEITEN
1. Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden als Regiearbeiten ausgeführt.
2. Regiearbeiten werden nach den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundenverrechnungssätzen, Material- und Geräteaufwand berechnet.
3. Auf Wunsch kann ein Nachtragsangebot erstellt werden.
§8 ABRECHNUNG
1. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach:
• tatsächlichem Aufmaß und Materialverbrauch
oder
• vereinbartem Pauschalpreis
2. Regiearbeiten werden nach Stundenaufwand und Materialeinsatz abgerechnet.
§9 TERMINE UND FRISTEN
1. Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Verzögerungen aufgrund von Materiallieferproblemen, höherer Gewalt, Streik, Baustellenbehinderungen oder fehlenden Vorleistungen anderer Gewerke verlängern die Frist angemessen
§10 ABNAHME
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeiten nach Fertigstellung abzunehmen.
2. Erfolgt innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde in der Anzeige auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.
3. Die Nutzung der Anlage gilt ebenfalls als Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
§11 EIGENTUMSVORBEHALT
1. Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
2. Der Kunde darf diese Materialien weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
3. Werden Materialien in ein Bauwerk eingebaut, gelten die gesetzlichen Regelungen.
§12 GEWÄHRLEISTUNG
1. Für Bauleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.
2. Für bewegliche Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, soweit gesetzlich zulässig.
3. Offensichtliche Mängel sollten uns möglichst zeitnah in Textform mitgeteilt werden.
4. Wir haben das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
5. Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Handhabung oder Eingriffen Dritter.
6. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
§13 ARBEITEN AN BESTEHENDEN ANLAGEN
1. Bei Arbeiten an bestehenden elektrischen Anlagen übernehmen wir keine Haftung für bereits vorhandene Mängel oder nicht normgerechte Installationen, soweit diese nicht durch unsere Leistungen verursacht wurden.
2. Werden während der Arbeiten sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, informieren wir den Kunden unverzüglich.
§14 PV-ANLAGEN / LADEINFRASTRUKTUR
1. Montage und Installation erfolgt nach den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers.
2. Für Einspeisevergütung, Netzanschlussgenehmigungen oder Förderprogramme übernehmen wir keine Gewähr.
3. Für Verzögerungen durch Netzbetreiber übernehmen wir keine Haftung.
§15 HAFTUNG
1. Wir haften bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§16 STROMABSCHALTUNGEN
Für technisch notwendige oder angekündigte Stromabschaltungen übernehmen wir keine Haftung, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§17 BEHINDERUNGSANZEIGE
Werden wir in der Ausführung unserer Arbeiten behindert, verlängern sich die Fristen angemessen; entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Behinderung nicht von uns zu vertreten ist.
§18 DATENSCHUTZ
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG) verarbeitet.
§19 GERICHTSSTAND UND RECHT
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§20 KÜNDIGUNG
1. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit gemäß § 648 BGB kündigen.
2. Wir sind berechtigt, die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie den gesetzlichen Vergütungsanspruch nach § 648 BGB abzurechnen.
3. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und tatsächlich erbrachten Leistungen.