allgemeine Geschäftsbedingungen
für Geschäftskunden

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§1 GELTUNGSBEREICH

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und unseren Auftraggebern, soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

3. Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB

§2 VERTRAGSGRUNDLAGEN

1. Grundlage unserer Leistungen sind:
• das Angebot/ Leistungsverzeichnis
• die Auftragsbestätigung
• diese AGB
• die jeweils gültige Preisliste für Arbeitszeit, Fahrzeugeinsatz, Zuschläge, Geräte- und Servicepauschalen

2. Technische Unterlagen, Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und Kalkulationen bleiben unser Eigentum und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Technische Änderungen sowie Änderungen von Materialien oder Ausführungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und den Vertragszweck nicht beeinträchtigen.

§3 VERTRAGSSCHLUSS

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

3. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform.

§4 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Regie-, Kundendienst-, Wartungs-, Prüf- und Serviceleistungen gelten die jeweils vereinbarten oder in der aktuellen Preisliste ausgewiesenen Verrechnungssätze.

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Betriebssitz und ohne bauseitige Nebenleistungen, Hilfsmittel oder Vorleistungen anderer Gewerke.

2. Abschlagszahlungen können entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangt werden.

3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber gemäß § 286 Abs. 3 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug.

5. Im Verzugsfall sind wir berechtigt:
• gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen;
• weitere Arbeiten bis zum Zahlungsausgleich einzustellen;
• nur gegen Vorkasse weiterzuarbeiten

§5 PREISÄNDERUNGEN / MATERIALKOSTEN

1. Erhöhen sich nach Vertragsschluss Material-, Energie-, Lohn-, Transport- oder Entsorgungskosten um mehr als 5 %, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis im Umfang der nachgewiesenen Kostensteigerung anzupassen.

2. Kostensenkungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen.

3. Eine Preisänderung kommt nur in Betracht, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate liegen.

§6 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

1. Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten sicherzustellen, dass:
• die Baustelle frei zugänglich und sicher begehbar ist;
• notwendige Vorleistungen anderer Gewerke rechtzeitig erbracht sind;
• Strom, Wasser und ggf. Internetanschluss bereitstehen;
• erforderliche Genehmigungen, Freigaben und Pläne vorliegen.

2. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§7 AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN

1. Unsere Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-, VDE- und gesetzlichen Vorschriften ausgeführt.

2. Teilleistungen sind zulässig, soweit für den Auftraggeber zumutbar.

3. Werden wir in der Ausführung behindert, verlängern sich Fristen angemessen; entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, soweit er die Behinderung zu vertreten hat.

§8 REGIE-, ZUSATZ- UND NACHTRAGSARBEITEN

1. Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, werden gesondert vergütet.

2. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand, Materialverbrauch und Geräteeinsatz gemäß aktueller Preisliste bzw. vereinbarten Verrechnungssätzen.

3. Auf Wunsch des Auftraggebers erstellen wir vorab ein Nachtragsangebot.

§9 ABRECHNUNG

1. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß und Materialverbrauch oder nach vereinbartem Pauschalpreis.

2. Regiearbeiten werden nach tatsächlichem Stundenaufwand, Materialeinsatz und Geräteeinsatz gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder den vereinbarten Verrechnungssätzen abgerechnet.

3. Die Abrechnung von Arbeitszeiten erfolgt je angefangene 15 Minuten, soweit keine Pauschalvergütung vereinbart wurde.

§10 TERMINE UND FRISTEN

Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich in Textform vereinbart.

1. Fristen verlängern sich angemessen bei:
• höherer Gewalt;
• Streik oder Aussperrung;
• Lieferengpässen;
• Verzögerungen anderer Gewerke;
• behördlichen Maßnahmen;
• sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen

§11 ABNAHME

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werkleistung nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen.

2. Erfolgt innerhalb von 12 Werktagen nach schriftlicher Fertigstellungsanzeige keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, sofern wir auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

3. Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil davon in Benutzung, gilt die Abnahme 6 Werktage nach Beginn der Nutzung als erfolgt, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme

§12 EIGENTUMSVORBEHALT

1. Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.

2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder sicherungsweise zu übereignen.

3. Bei Verbindung oder Einbau gelten die gesetzlichen Regelungen.

§13 GEWÄHRLEISTUNG

1. Für Bauleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

2. Für Kauf- und Werklieferungsverträge mit Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.

3. Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen.

4. Uns ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

5. Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Verschleiß, Eingriffe Dritter oder vorhandene Altanlagen.

§14 ARBEITEN AN BESTEHENDEN ANLAGEN

1. Bei Arbeiten an bestehenden Anlagen haften wir nicht für bereits vorhandene Mängel oder nicht normgerechte Altinstallationen.

2. Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich.

§15 PV-ANLAGEN / LADEINFRASTRUKTUR

1. Installation und Montage erfolgen nach den jeweils geltenden technischen Anschlussbedingungen und Herstellervorgaben.

2. Für Genehmigungen, Förderungen, Einspeisevergütung oder Bearbeitungszeiten von Netzbetreibern übernehmen wir keine Gewähr.

3. Verzögerungen durch Netzbetreiber oder Behörden verlängern Fristen angemessen.

§16 HAFTUNG

1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

3. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

4. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien.

§17 STROMABSCHALTUNGEN / BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN

1. Für technisch notwendige oder angekündigte Stromabschaltungen übernehmen wir keine Haftung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

2. Der Auftraggeber hat selbst für Datensicherung und Schutz empfindlicher Anlagen zu sorgen.

§18 KUNDENDIENST-, SERVICE- UND NOTDIENSTEINSÄTZE

1. Allgemeines zu Pauschalen und Abrechnung
Sämtliche Pauschalen (insbesondere Anfahrt-, Service-, Kleinauftrag- und Diagnosepauschalen sowie Zuschläge) ergeben sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste oder dem individuell vereinbarten Angebot und werden dem Auftraggeber vor oder spätestens bei Auftragserteilung in Textform mitgeteilt. Die Abrechnung erfolgt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nach dieser Preisliste sowie ergänzend nach tatsächlichem Aufwand.

2. Leistungsabrechnung
Kundendienst-, Reparatur-, Wartungs-, Prüf- und Notdiensteinsätze werden nach tatsächlichem Aufwand oder einer vereinbarten Pauschale berechnet.

3. Gesondert berechnete Leistungen
Folgende Leistungen werden gesondert berechnet:
• Anfahrtspauschalen
• Service-/Kleinauftragspauschalen
• Fehlersuche, Diagnose- und Prüfleistungen auch ohne festgestellten oder behobenen Fehler
• Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze
• Wartezeiten und Behinderungen, die nicht von uns zu vertreten sind

4. Als Arbeitszeit gelten insbesondere Arbeitszeiten vor Ort, An- und Abfahrtszeiten, Rüst- und Vorbereitungszeiten, Be- und Entladezeiten, Besorgungsfahrten, Dokumentationszeiten sowie Prüf- und Messzeiten.

§19 KÜNDIGUNG

1. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit gemäß § 648 BGB kündigen.

2. Wir sind berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie unseren gesetzlichen Vergütungsanspruch gemäß § 648 BGB geltend zu machen.

3. Kündigungen bedürfen der Textform.

§20 DATENSCHUTZ

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach DSGVO und BDSG verarbeitet.

§21 GERICHTSSTAND UND RECHT

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Geschäftssitz.

§ 22 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.